Legitimationsfragen, Strukturfragen und unklare Folgen von Beschlüssen: 2018 wird ein entscheidendes Jahr für den G-BA.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) steht in Einklang mit dem Grundgesetz und dem darauf fußenden Rechtssystem. Daran besteht aus Sicht von Prof. Dr. Friedhelm Hase vom Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen kein Zweifel, wie er in seinem Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des G-BA vom 25. September 2017 schreibt. „Wenn hier ein…