Die deutschen Krankenhäuser – unendliche Diskussionen zur Umsetzung des „Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement)“: Wir schreiben das Jahr 2018, dies sind die Abenteuer der Verantwortlichen … Nein, es handelt sich nicht um Logbucheinträge einer „Star Trek-Mission“ durch die deutsche Krankenhauslandschaft, aber die Assoziation ist durchaus gewünscht.
Das Fachbuch…