Ende September 2017 haben die Selbstverwaltungspartner den PEPP-Katalog in der Version 2018 vereinbart. Trotz der Neuorientierung des Entgeltsystems durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen bleiben die PEPP- Systematik und die empirisch kalkulierten Entgelte wesentlich für die Krankenhausabrechnung und die Budgetfindung auf Grundlage der Krankenhausleistungen. Die neue PEPP-Systematik ist abermals differenzierter.
…Erneut detailreicher
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