Die Psych-Versorgung muss über Sektorengrenzen hinweg flexibler werden, forderten die Experten beim DRG|FORUM. Die Regionalbudgets zur Finanzierung patientengerechter Versorgungsmodelle sollen deshalb in die Regelversorgung übernommen und die Psych-Reform im Zuge der Krankenhausreform durch die nächste Bundesregierung mitgeplant werden.
Am Ende eines Reformprozesses muss stehen: mehr präventiv, mehr ambulant, mehr digital, mehr teilstationär und aufsuchend und weniger vollstationär. So bringt es die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser (BAG Psychiatrie) in der aktuellen Stellungnahme auf den Punkt.
Modellprojekte in die Regelversorgung übernehmen
„Die Psychiatrie hat eine hohe Chronifizierungstendenz, deswegen müssen wir stärker in diese Versorgungsformen rein. Das ist die politische Aufgabe der Zukunft“, betonte Reinhard Belling, Vorsitzender der Vitos Konzerngesellschaft und der BAG Psychiatrie auf dem DRG|FORUM. Die sektorübergreifende Zusammenarbeit müsse unterstützt werden. Nur in der Kombination ließen sich Qualität und Wirtschaftlichkeit der Behandlung psychischer Erkrankungen gewährleisten.
Schnittstellen zu den anderen sozialen Sicherungssystemen in den Blick nehmen
Modellprojekte könnten nach § 64 b SGB V die Behandlung flexibler und patientengerechter gestalten und sollten in die Regelversorgung übernommen werden, sagte Belling. Menschen in Frühphasen der Erkrankung oder nach stationären Aufenthalten könnten durch starke ambulante sowie teilstationäre Angebote effizienter und zu geringeren Kosten behandelt werden. Aufgrund der zunehmenden Komplexität psychischer Erkrankungen müssten zudem die Schnittstellen zu den anderen sozialen Sicherungssystemen in den Blick genommen werden. Hierzu sollten neue Modellprojekte ermöglicht werden, die sozialgesetzbuchübergreifend arbeiten können.
Für bessere, flexiblere Lösungen im psychiatrische Versorgungssystem will sich auch die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) im neuen Bundestag einsetzen. Durch die Forschung sei sehr gut belegt, dass Patienten, die innerhalb des Globalbudgets nach § 64 b behandelt werden, besser versorgt sind, und darüber hinaus die Arbeitszufriedenheit für die Mitarbeitenden deutlich besser ist. „Ich kenne aus der ganzen psychosozialen Fachwelt der Wissenschaft niemanden, der nicht der Auffassung ist, dass diese Modellprojekte mindestens entfristet werden müssten“, betonte Kappert-Gonther.
Notfall-Tresen brauchen Psych-Kompetenz
Dass dieses Vorhaben bis zum Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr umsetzbar gewesen ist, bedauerte die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Zu viele Menschen erhielten in dem derzeitigen System keine passende Versorgung. Zugleich gebe es einen enormen Druck auf das psychiatrische Versorgungssystem, weshalb auch die Prävention von psychischen Krisen in der Bevölkerung verbessert werden müsse.
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