Das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen legt die verbindliche Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP) ab spätestens 2018 fest. Damit müssen alle Einrichtungen einen Gesamtbetrag, dem die richtigen PEPP-Leistungen mit den zugehörigen Mengen zugrunde zu legen sind, mit den Krankenkassen für 2018 verhandeln und vereinbaren.…
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Budgetverhandlungen 2018 nach BPflV
PEPP für alle
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