In seiner vorletzten Sitzung 2017 hat der G-BA die neue Richtlinie für Mindestmengen beschlossen. Das künftige Verfahren wird straffer und schneller zu Konsequenzen führen. Weitere Indikationen über die bestehenden hinaus werden rasch folgen.
Seit Jahresbeginn ist die umfangreich geänderte Version der Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Kraft. Mit ihr wurde zudem ein gänzlich neuer Abschnitt der Verfahrensordnung des G-BA beschlossen. Die Mindestmengenregelung…