Rechtsstreitigkeiten über Ausnahmeentscheidungen der zuständigen Landesbehörden zur Nichtanwendung von Mindestmengen fallen in die Zuständigkeit der Sozialgerichte. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg fehlt es einem konkurrierenden Krankenhaus an der Klagebefugnis, eine Ausnahmegenehmigung zugunsten eines anderen Krankenhauses anzufechten.
Zu den Rechtsschutzfragen im Zusammenhang mit den Mindestmengen liegen zwischenzeitlich diverse gerichtliche Entscheidungen…
