Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)“ sieht ab 2020 verbindliche Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der Einrichtungen vor. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll entsprechende Richtlinien entwickeln. Die Kliniken müssen transparent machen, inwieweit sie die mit den Krankenkassen verhandelte Personalstärke tatsächlich umsetzen.
Moderatorin Dr. Iris Hauth, Past-Präsidentin der Deutschen…