Die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung bleibt eine zentrale Aufgabe. Zuvorderst gilt es, auch die schon bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Ein aktuelles Beispiel ist die seit Anfang des Jahres mögliche stationsäquivalente psychiatrische Behandlung.
Die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) als Krankenhausleistung konzipiert…