Bis zum Jahr 2003 galt in Deutschland ein wenig leistungsorientiertes Vergütungssystem aus Basis- und Abteilungspflegesätzen, Sonderentgelten und sogenannten Fallpauschalen. Der Gesetzgeber beschloss damals, dieses durch ein „durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem“ zu ersetzen. Mit Einführung der DRG (= Diagnosis Related Groups) ist dieses Ziel im Wesentlichen erreicht worden. Durch zusätzliche systemwidrige Eingriffe, zum Beispiel den…
Rückschritt in die Planwirtschaft
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