Wenn die Bundesländer ihren Pflichten nicht nachkommen und die notwendigen Investitionen der Krankenhäuser nicht finanzieren, dann können die Kliniken sie vor Gericht dazu verpflichten lassen. Für die Höhe der Investitionsförderung kann die Berechnung des InEK die Grundlage bilden.
Herr Professor Quaas, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verlangt, dass der Bund einspringt, wenn die Bundesländer ihrer Pflicht weiterhin nicht ausreichend nachkommen, die Investitionskosten der…