Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil die Kriterien für die zulässige Transportzeit in der Schlaganfallversorgung verschärft. Das gefährdet die flächendeckende Versorgung in diesem Bereich. Den Kliniken selbst drohen erhebliche finanzielle Risiken, warnt unser Autor.
Am 19. Juni 2018 beschäftigte sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in zwei Verfahren (Az. B 1 KR 38/17 R und B 1 KR 39/17 R) mit der Abrechnung der Behandlung von Schlaganfallpatienten. Es traf dabei eine…