Wer möchte nicht die Bürokratie verringern und Patienten unkompliziert in Rehabilitationseinrichtungen schicken? Ein bundesweit einheitlicher Antrag, der den Übergang vom Krankenhaus in die Reha vereinfacht – so etwas liest sich wunderbar. Eine zeitnahe Umsetzung des Rahmenvertrags Entlassmanagement? Mit einem ärztlichen Befundbericht, der den gesetzlichen Auftrag zur Verwendung von einheitlichen Bedarfsfeststellungsinstrumenten aufgreift? Mit Zustimmung durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit? Es klingt fantastisch patientenorientiert, was der Spitzenverband der GKV (GKV-SV) zur Einführung des bundeseinheitlichen Vordrucksatzes „AR-Antrag“ zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation da formuliert. Seit dem 1. August werden die neuen kassenübergreifenden Formulare nun eingesetzt.
Trotzdem sollten Krankenhäuser den neuen Vorgaben besser nicht folgen. Denn diese wurden ausschließlich von den Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband entwickelt. Das macht misstrauisch. Nicht einmal der Patientenbeauftragte der Bundesregierung war einbezogen. Warum wohl wurden die etwa eintausend ambulanten und stationären Reha-Einrichtungen dafür nicht nach ihrer Meinung gefragt?
Weil der Vordruck das gesetzlich vorgesehene Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten quasi durch die Hintertür aushebelt. Alle Möglichkeiten des Patienten, sich selbst für eine Reha-Einrichtung zu entscheiden, verschweigt das neue, vereinheitlichte Formular geflissentlich. Teilhabeziele werden hier viel zu allgemein angesetzt. Fragen zu medizinischen Gesichtspunkten – entscheidend für die Auswahl der Klinik und damit für das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten – fehlen ganz und gar.
Es geht hier also nicht um weniger Bürokratie, sondern um weniger Rechte für die Versicherten. Die Krankenkassen versuchen so, Belegung zu steuern. Dass das nicht nach medizinischer Notwendigkeit und Qualität, sondern rein nach monetären Gesichtspunkten geht, das haben Patienten in der Vergangenheit oft zu spüren bekommen.
Das Rundschreiben der GKV vom 17. Juli zitiert eine ganze Reihe von Gesetzen, mit denen der bundeseinheitliche Vordrucksatz „AR-Antrag“ konform geht. Paragraf 8 SGB IX hingegen ignoriert das überarbeitete Formular. Das können die Reha-Anbieter nicht stehen lassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wird den Schnellschuss genauer unter die Lupe nehmen. Nun kommt es auf die Gesprächsbereitschaft des GKV-Spitzenverbands an.
Was brauchen Patienten denn wirklich? Einen unkomplizierten Zugang zur Reha. Wer ist da ganz wesentlich beteiligt? Der Arzt. Der Sozialdienst. Hat dieser Zeit für schwer verständlichen Papierkram und juristische Fußangeln? Nein. Das neue Antragsformular müsste kurz und leicht verständlich sein. Patientenrechte müssten klar hervortreten. Nur dann hat Reha, nur dann hat der Patient eine Chance.