Masterplan Medizinstudium 2020

Der Geist aus der Flasche

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  • Management
  • 23.10.2018

f&w

Ausgabe 11/2018

Seite 1032

Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ bedeutet eine Zäsur in der Mediziner-Ausbildung. Bessere Ärzte sind das Ziel, mehr Ärzte wären nur eine Nebenwirkung. Doch bisher besteht der Plan überwiegend auf dem Papier, an der Umsetzung hakt es. Die Landarztquote beispielsweise wird eher als Last denn als Fortschritt gesehen. Selbstbewusst heißt es auch aus der Charité, man wolle den Wunsch der Politik, das Mustercurriculum zu übernehmen, nicht umsetzen.

Man darf sich den „Masterplan Medizinstudium 2020“ (MM2020) getrost als Flaschengeist vorstellen. Einmal entwichen, ist es fast unmöglich, ihn wieder zurück ins Glas zu bekommen. Während die einen vom MM2020 begeistert sind, ist er für die anderen nur ein böser Zauber.

Es waren die damaligen CDU-Minister für Gesundheit und Forschung, Hermann Gröhe und Prof. Dr. Johanna Wanka, die am 31. März 2017 die Flasche aufschraubten und 37 Maßnahmen zur Verbesserung der Mediziner-Ausbildung in die Freiheit entließen. Ihr Flaschengeist sollte ihnen im Wesent­lichen drei Wünsche erfüllen – erstens: für einen gerechteren Zugang zum Medizinstudium sorgen; zweitens: die Versorgung ländlicher Regionen mit Ärzten verbessern; und drittens: die Allgemeinmedizin stärken.

Weitere Auswahlkriterien

Mit Fingerschnipsen war das nicht getan. Die Gemengelage erwies sich als komplexer. Am ehesten können sich die beteiligten Politiker, Studenten und Interessenverbände hinter der Forderung nach einer faireren Zulassung zum Studium versammeln, die nicht mehr nur auf die Abiturnote abstellt. „Das Hochschulzulassungsrecht wird dahingehend verändert, dass die Hochschulen in ihren Auswahlverfahren neben der Abiturnote mindestens zwei weitere Auswahlkriterien anwenden“, heißt es im MM2020 unter Punkt 30. Das ist konsensfähig: Der Ärztetag möchte neben der Abiturnote die Ergebnisse eines schriftlichen Tests sowie eines Assessment-Centers berücksichtigen. Ein solches Verfahren solle nach Abzug der Quoten für ausländische Studierende, den Sanitätsdienst, das Zweitstudium und Härtefälle Anwendung finden, „wobei 20 Prozent aller dann zu vergebenden Studienplätze weiterhin durch individuelle Auswahlverfahren der Universitäten besetzt werden können, um eine hochschulspezifische Schwerpunktsetzung zu ermöglichen“.

Beim Hartmannbund, der auch die Interessen von Medizinstudenten vertritt, liest man ganz Ähnliches. Der Medizinische Fakultätenrat und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) wollen nach Abzug der Härtefälle die eine Hälfte der freien Studienplätze bundeseinheitlich auf Grundlage von Abiturnote, Studierfähigkeit, sozialem Urteilsvermögen und Berufserfahrung vergeben, während die andere Hälfte durch die Universitäten besetzt wird. Von Interviews und zusätzlichen Tests am Hochschulstandort ist die Rede. Die Berliner Charité zum Beispiel setzt derzeit auf den Hamburger Naturwissenschaftstest (HamNat Test) und entwickelt mit Partnern eine „innovative Testbatterie zu kognitiven und psychosozialen Kompetenzen, die allen deutschen Universitäten als Auswahlkriterium neben der Abiturnote zur Verfügung gestellt wird“. 

Zulassungsrecht ändern

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 19.Dezember 2017 die Zulassungspraxis als in Teilen Grundgesetz-widrig einstufte und dem Bund sowie den Ländern bis Ende 2019 Zeit einräumte, um das Zulassungsrecht zu ändern, hat die MM2020-Maßnahme einen verbindlichen Charakter und eine konkrete Umsetzungsfrist. Anders formuliert: Berlin kann Karlsruhe dankbar sein, dass sich das geänderte Zulassungsrecht dereinst als Erfolg des Masterplans wird verkaufen lassen. Aber noch ist es nicht so weit. 

Mitte Juni haben sich die zuständigen Landesminister in der Kultusministerkonferenz darauf geeinigt, künftig 20 Prozent der Medizinstudienplätze an die Abiturbesten zu vergeben, die Wartezeitenquote abzuschaffen (wobei eine „Bonierung“ angesammelter Wartezeit erfolgen soll) und bei den Auswahlentscheidungen der Hochschulen neben der Abi-Note mindestens zwei weitere Kriterien zu berücksichtigen. Drei Wermutstropfen gibt es: Die zwei zusätzlichen Kriterien stehen noch nicht fest; die Umsetzungsfrist bis Ende Dezember 2019 kann nicht eingehalten werden; der Beschluss ist für die Länder nicht bindend.

Landarztquote unattraktiv

Ob sich die Verfassungsrichter einmal mit der Landarztquote befassen müssen, steht hingegen in den Sternen. An Widersachern mangelt es nicht. Die Grundidee besteht darin, einen bestimmten Prozentsatz an Medizinstudienplätzen für Studenten zu reservieren, die sich dazu verpflichten, als fertige Ärzte über einen längeren Zeitraum im ländlichen Raum tätig zu werden. Die Umsetzung ist Ländersache. Als Vorreiter fühlt sich die schwarz-gelbe Koalition im Düsseldorfer Landtag. „Über eine Vorabquote werden wir voraussichtlich 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen an Bewerber vergeben können, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten“, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann von der CDU. Die neue Regelung ist auch deshalb so umstritten, weil die künftigen Landärzte vorab bedacht werden und der Kampf um die restlichen Studienplätze bei einer gleichbleibenden Gesamtzahl dadurch umso härter wird. „Das ist politischer Irrsinn“, sagt Marburger-Bund-Pressesprecher Hans-Jörg Freese. Kein Bewerber könne bereits vor Aufnahme des Studiums sicher wissen, für welche Fachrichtung und Lebensplanung er sich nach Erhalt der Approbation entscheiden möchte. „Eine Landarztquote würde von 18- oder 19-Jährigen verlangen, sich verbindlich für einen Mindestzeitraum von 15 Jahren nach dem Studium auf eine Landarzttätigkeit festzulegen, ohne dass die späteren Rahmenbedingungen privater und beruflicher Natur berücksichtigt werden können.“

Entschiedene Ablehnung erfährt die Landarztquote auch von den Studierenden im Hartmannbund und von der bvmd. Im Kleinen – weil nur die Medizinstudenten betreffend – erinnert die Situation an die Einführung von Studiengebühren in den Nullerjahren. Sie sind mittlerweile Geschichte; die Zukunft der Landarztquote ist hingegen noch nicht geschrieben.

Die Landarztquote zielt klar auf Hausärzte ab. Sie sind es, die auf ‎dem Land als erste Ansprechpartner – manchmal für ganze Familien über Generationen hinweg – fehlen. Der MM2020 hat zur Stärkung der Allgemeinmedizin aber noch weitere Instrumente in petto, die direkt auf die Studenten einwirken. So wird das Praktische Jahr (PJ) künftig in Quartalen statt Tertialen absolviert, mit ambulantem Pflichtabschnitt. Darüber hinaus wird das Fach Allgemeinmedizin verpflichtender Prüfungsbestandteil im dritten Teil der Ärztlichen Prüfung (M3). Die Ablehnung aufseiten der Studenten ist kampagnenfähig. „Kommt uns nicht in die Tüte“, postulieren die Marburger-Bund-Studenten auf der Internetseite des Verbands in einer Art Anti-Werbung mit Blick auf die drei Veränderungen – aus ihrer Sicht wohl eher Verschlechterungen. Für Christian Wolfram, Vorsitzender des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund, haben das M3-Prüfungsfach Allgemeinmedizin, der ambulante PJ-Pflichtabschnitt und die Landarztquote gemeinsam, dass sie auf Pflicht und Zwang statt auf Attraktivität und individuelle Überzeugung setzen. „So wird man die Allgemeinmedizin nicht nachhaltig fördern“, so Wolfram. In der Summe bleibe kritisch festzuhalten, „dass der Plan in erster Linie dazu dienen soll, kurz- bis mittelfristig regionale und fachspezifische Versorgungsprobleme zu lösen“. 

Universitäten in der Pflicht

Als Ausreißer auf der Studentenseite erweist sich die bvmd. Sie gewinnt dem quartalisierten PJ auch Positives ab – mit Abstrichen. Einerseits ermögliche es den Studierenden, nun auch ein viertes Fach im letzten Studienabschnitt über einen längeren Zeitraum kennenzulernen, worin die bvmd eine zunehmende Wahlfreiheit erblickt. Auch stelle es eine Gelegenheit dar, neben der stationären Tätigkeit Abschnitte in der ambulanten Medizin absolvieren zu können. „Gleichzeitig sehen wir in einer Eingrenzung auf kassenärztliche Vertragspraxen eine deutliche Einschränkung der Wahlmöglichkeit im letzten Studienabschnitt“, so Carolin Siech, Verantwortliche für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im bvmd-Vorstand. 

Bei der Förderung der Allgemeinmedizin versucht der MM2020 auch die Universitäten in die Pflicht zu nehmen. Die Allgemeinmedizin soll gefördert, attraktiver gestaltet und mit eigenem Lehrstuhl versehen werden, wie diverse Punkte des Masterplans besagen. Was davon haben die Kliniken umgesetzt? Nachgefragt bei der Charité in Berlin: Dort gibt es am Institut für Allgemeinmedizin einen Lehrstuhl mit W3-Professur; eine zusätzliche W2-Professur ist in Aussicht. Und am Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin hat sich im Januar 2018 unter der Leitung der Charité beziehungsweise besagten Instituts für Allgemeinmedizin ein Kompetenzzentrum Weiterbildung konstituiert. „In Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der Ärztekammer Berlin und der Berliner Krankenhausgesellschaft werden Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin am Campus Mitte regelmäßig durch Begleitseminare und ein Gruppenmentoring unterstützt“, heißt es aus der Charité auf Anfrage. Für 40 angehende Ärzte des Modellstudiengangs plane man derzeit ein Lehrkonzept, bei dem Studierende „über mehrere Semester fortlaufend Patienten aus der Praxis mitbetreuen“. Zwischen dem zweiten und fünften Semester arbeiten die Studenten in Hausarztpraxen (Allgemeinmedizin, hausärztliche Internisten, Pädiater) in Berlin (Stadt) und Brandenburg (Land) mit. Der Start des Pilotprojekts steht kurz bevor. Im Wintersemester 2018/2019 soll es losgehen.

Charité setzt nicht alles um

Es ist interessant, zu erfahren, welche anderen Erwartungen, die im Masterplan an die Kliniken adressiert werden, die Charité umgesetzt hat. So hat sie zwischen 2013 und 2017 bereits gemeinsame Lehrveranstaltungen mit angehenden Medizinern, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Pflegern angeboten. Dabei haben sich die im Vorfeld erwarteten enormen organisatorischen Herausforderungen bestätigt. Selbstbewusst heißt es aus der größten deutschen Klinik, man wolle den Wunsch der Politik, das Mustercurriculum zu übernehmen, nicht umsetzen. Einen Leistungsnachweis für wissenschaftliche Kompetenz erbringen die Berliner Studenten in Form einer Hausarbeit. Während der Orientierungstage am ersten Studientag sowie am „Markttag“ im neunten Semester können die Studenten persönlich mit Ärzten und Vertretern der Lehrkrankenhäuser und -praxen sprechen. Derzeit sind in Berlin 198 und in Brandenburg 78 ambulante Hausarztpraxen an die Charité gebunden. Unter dem Strich lässt sich wohl festhalten: Weder hat sich die Charité von der Politik vor sich hertreiben lassen, noch hat sie versucht, den MM2020 auszusitzen. Den finanziellen Mehraufwand durch den MM2020 beziffert die Charité nicht.

Finanzierung noch offen

Der Flaschengeist MM2020 hat sich als erstaunlich widerstandsfähig erwiesen. Auf politischer Ebene hat er eine Bundestagswahl und den damit zusammenhängenden Wechsel von Hermann Gröhe auf Jens Spahn an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums sowie die Übergabe des Bundesforschungsministeriums von Johanna Wanka an Anja Karliczek überstanden. Im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 steht ausdrücklich drin, dass der MM2020 eng begleitet werden soll. Recht reibungslos hat Anfang 2018 Prof. Dr. Manfred Prenzel, Erziehungswissenschaftler an der TU München, den Vorsitz der Expertenkommission zur Finanzierung des Studiums von Ex-Generalbundesanwältin Monika Harms übernommen. Und augenzwinkernd: Da die Finanzierungsfrage völlig offen ist, konnte der Prozess an ihr auch noch nicht scheitern. 

So lustig findet Freese vom Marburger Bund das nicht: „Die einzelnen Maßnahmen kosten aber Geld, beispielsweise die Umstellung auf ein ambulantes PJ-Pflichtquartal und die entsprechende Finanzierung zusätzlicher ambulanter Ausbildungskapazitäten im Praktischen Jahr. Deshalb hatten die Kultusminister der Länder ihre Zusage zur Reform mit ihren 37 Einzelmaßnahmen unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt“, mahnt der Pressesprecher. 

Zahlen wie in der DDR

Die offene Finanzierungsfrage ist nicht der einzige Kritikpunkt. Da sich der Masterplan damit begnügt, einen Aufwuchs an Studienplätzen lediglich zu begrüßen, fordert der Ärztetag vehement eine Anhebung der Anzahl von Studienplätzen auf das Niveau von vor der Wiedervereinigung. Damals gab es in der Bundesrepublik und der DDR zusammen genommen rund 17.000 Studienplätze. Dagegen nehmen sich die 2017 zur Verfügung stehenden 10.750 Plätze für Studien­anfänger ziemlich bescheiden aus. Die Studenten selbst hätten sich gewünscht, dass eine angemessene Vergütung ihrer Leistungen im Praktischen Jahr im Masterplan auftaucht, bevor eine Honorierung schließlich gesetzlich vorgeschrieben werden könnte. 

Warten auf die Experten

Während die Experten tagen, erscheint der MM2020 nicht unbedingt lebendig. „Die Bundesregierung wartet darauf, dass die eingesetzte Expertenkommission unter der Leitung von Prenzel bis Ende 2018 ihre Ergebnisse vorlegt. Auf Grundlage dessen will sie sich in die Änderung der Approbationsordnung einbringen. Das Ergebnis der Kommission wird also abgewartet, bevor man aktiv wird. Lebendig sieht – zumindest so gesehen – bis auf Weiteres anders aus“, sagt Christian Wolfram, Vorsitzender des Ausschusses der Medizinstudierenden im Hartmannbund. Auch für seinen Kollegen Freese ist noch nicht ausgemacht, dass die Vorschläge der Expertenkommission konsensfähig sein werden.

Auch Prüfungen überprüfen

Eines der Zauberwörter des MM2020 lautet „kompetenzorientierte Prüfungen“. Auch dazu gibt es ein Expertengremium – nicht zu verwechseln mit Prenzel & Co. Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) mit seiner Direktorin Prof. Dr. Jana Jünger hat hier den Hut auf. Das IMPP ist bundesweit für die Entwicklung und Durchführung der medizinischen Staatsexamen zuständig. Gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag, den medizinischen Fachgesellschaften, Dekanaten, Landesärztekammern, der Bundesvertretung der Medizinstudierenden und den Ministerien macht man sich Gedanken über den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) sowie den prüfungsrelevanten Gegenstandskatalog. „Wir haben bereits den Schulterschluss erzielt, NKLM und Gegenstandskatalog strukturell anzugleichen“, sagt Jünger. Noch wichtiger seien aber die inhaltlichen Reformen wie die Förderung wissenschaftlichen Arbeitens oder die Vereinheitlichung mündlich-praktischer Prüfungen. „Die faktenorientierte Ausbildung von Medizinern wird abgelöst durch eine Kompetenzorientierung, die einhergeht mit einer größeren Zufriedenheit auf beiden Seiten.“ Jünger hat keine Angst vor dem großen Wort „Würde“. Die Würde eines Arztes zu achten, bedeute, ihn von ökonomischen Fesseln zu befreien und ihn dahin gehend auszubilden, dass er in Einzelfällen auch sagen kann: „Das Beste ist es, nichts zu tun.“ Eine würdevolle Behandlung der Patienten gehe über die bloße Therapie hinaus und erstrecke sich zum Beispiel auch auf die Art und Weise der Kommunikation des Arztes gegenüber dem Kranken. Dr. Jünger wähnt sich auf der Zeitschiene „absolut im grünen Bereich“ und plant, den neuen Gegenstandskatalog im Sommer 2020 vorzulegen. Er wird dann verbindlicher Bestandteil der Approbationsordnung.

So klingt Begeisterungsfähigkeit für den Masterplan. Und auch Kritiker müssen zugeben: Heiße Luft war es nicht, was da vor anderthalb Jahren aus der Flasche strömte.

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