Die Patientinnen und Patienten sowie die rund 30.000 Pflegekräfte in Rehabilitationskliniken sind in dem am 9. November 2018 vom Bundestag verabschiedeten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vergessen worden. Allein Krankenhäuser und Pflegeheime werden mit dem Gesetz dabei unterstützt , mehr Pflegepersonal einzustellen. Die Gefahr ist groß, dass Reha-Kliniken ihre gut ausgebildeten Fachkräfte bald an die besser zahlenden Akut-Kliniken verlieren werden.
Reha-Kliniken können mit den Gehältern für Pflegekräfte, wie sie in Krankenhäusern üblich sind, nicht mithalten. Der Grund: Die Preisentwicklung in Rehabilitationskliniken ist durch die sogenannte Grundlohnrate gedeckelt. Dieser Aderlass an Pflegekräften in Reha-Einrichtungen bringt die Rehabilitationsversorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung in Gefahr. Während einerseits immer mehr Patienten immer früher nach Schlaganfällen, Herzoperationen, Endoprothesen und Krebserkrankungen in die Reha verlegt und dort pflegerisch versorgt werden müssen, sind andererseits Rehabilitationsplätze wegen fehlender Fachkräfte schwer zu bekommen. „Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Reha-Kliniken bundesweit ihre Pflegekräfte ebenso gut bezahlen können wie Krankenhäuser. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in seiner aktuellen Fassung verhindert, dass Reha-Kliniken im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen und auch zukünftig noch gute medizinische Reha gewährleisten können“, so Dr. Katharina Nebel, Präsidentin des BDPK.