Zum 1. Juli sind nach jahrelangen Verhandlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Reha-Leistungserbringern die Reha-Rahmenempfehlungen nach § 111 Abs. 7 SGB V in Kraft getreten. Es war ein schwieriger und in Teilen diffuser Verhandlungsprozess, den beide Seiten nur mit Hilfestellung der Bundesschiedsstelle zu Ende bringen konnten.
Dabei hört sich die Aufgabenstellung simpel und nach Aufbruch an: Die Rahmenempfehlungspartner vereinbaren erstmalig auf Bundesebene Näheres zu…