Eine gemeinsame Erklärung von BMG, DKG und GKV hat den teils absurden Rückforderungen der Krankenkassen auf Basis von zwei strittigen Urteilen des Bundessozialgerichts ein Ende gesetzt. Es ist ein Sieg der Vernunft – und der Krankenhausverbände. Doch Rechtssicherheit haben die Kliniken damit noch nicht.
In den vergangenen Monaten haben insbesondere zwei Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) für Aufruhr in der Krankenhausszene gesorgt: Zum einen das Urteil des BSG vom 19. Dezember 2017 – B 1…