Der Gesetzgeber hat mit den Qualitätsverträgen nach § 110 a SGB V ein neues Werkzeug geschaffen, mit dem die Qualität bei bestimmten Indikationsgebieten gesteigert werden soll. „Mit unserer Veranstaltung wollen wir ein wenig Werbung für dieses neue Thema machen“, sagte Moderatorin Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg, Bereichsleitung Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement bei den Sana-Kliniken München, im Workshop. Die Leistungsbereiche für Qualitätsverträge hatte der Gemeinsame…
Ein neues Motivationsinstrument
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