Zu Jahresbeginn ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. In der Pflegereform beschränkt sich die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aktuell auf bettenführende Stationen. Der pflegerische Funktionsdienst bleibt dabei unberücksichtigt. Wie Pflegeentlastung über Hilfspersonal künftig finanziert wird, ist derzeit noch offen, schreibt Brigitte Götz.
Als Grundlage der Reform dient die Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung nach § 17 b Abs. 4 Satz 2 KHG. Doch der Inhalt der…