Leitlinien

Forschung zur Teilhabe

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  • Reha
  • 24.06.2019

f&w

Ausgabe 7/2019

Seite 654

Gundula Roßbach

Personenzentrierung ist der Rentenversicherung in all ihren Handlungsfeldern ein zentrales Anliegen. Ein Gleichgewicht zwischen Bürgerfreundlichkeit und Verwaltungseffizienz herzustellen, ist nicht immer einfach, aber unser Ziel. So haben wir in den vergangenen Jahren hierzu vielfache Aktivitäten initiiert, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme mit unseren Versicherten, der Vereinfachung unserer Bescheide oder auch bei der stärkeren Individualisierung unserer Teilhabeleistungen.

Teilhabe – exakter ausgedrückt, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe – ist nach § 1 SGB IX das Ziel aller Rehabilitationsleistungen. In der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung geht es dabei nicht allein um die Gesundheit. Im Kern geht es um Teilhabe am Erwerbsleben – zum Teil trotz erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen und nach Möglichkeit unter Nutzung aller Optionen. Denn auch Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sollen mit ihren individuellen Möglichkeiten teilhaben können – auch am Arbeitsleben. Genau das ist das vorrangige Reha-Ziel der Rentenversicherung.

Die Gesellschaft und die Welt verändern sich. So stellen sich immer wieder neue Fragen: Wo gelingt Teilhabe? Was verhindert Teilhabe und wodurch wird sie gefördert? Hier kann uns Rehabilitationsforschung wichtige Antworten geben. Durch die Kombination medizinischer und beruflicher Teilhabeleistungen sowie die Modulation im individuellen Umfeld liegender Faktoren – beispielsweise am Arbeitsplatz – werden Lösungen auf den Weg gebracht, die noch spezieller auf die Person zugeschnitten sind und damit eine bestmögliche Teilhabe realisieren lassen.

Dabei werden die sogenannten Kontextfaktoren in den Blick genommen. Denn Teilhabe und Behinderung sind nicht persönliches Schicksal, sondern das Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen Beeinträchtigungen aufseiten der Person und ihren Umweltbedingungen, seien sie unterstützend oder behindernd. Und genau das entspricht dem Verständnis der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Damit wir unsere Reha-Leistungen in diesem Sinne zielgerichtet weiterentwickeln können, brauchen wir hochwertige Forschung. Der engagierte Austausch zwischen Forschung und Praxis ist eine notwendige Voraussetzung dafür, die Teilhabeleistungen der Rentenversicherung unter sich wandelnden Rahmenbedingungen an die Bedarfe der Betroffenen fortlaufend anzupassen.

Dabei setzt sich die Rentenversicherung dafür ein, Betroffene perspektivisch auch im Bereich der Reha-Forschung mehr zu integrieren. Eine stärkere Personenzentrierung nützt im Ergebnis auch hier vor allem den Betroffenen. Und um deren Teilhabe geht es.

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