Seit Anfang des Jahres sind die Pflegepersonaluntergrenzen scharfgestellt, eine Ausweitung auf andere Bereiche steht kurz bevor. Allerdings werfen die Regelungen vielfältige Rechtsfragen auf, deren rechtliche Klärung noch aussteht.
Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ vom 17. Juli 2017 wurde § 137 i in das SGB V eingefügt. Zwischenzeitlich wurde die Norm, die Grundlage für die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in festgestellten…