Umfrage Krankenhausplanung

„Mehr Mitspracherecht der Kassen bei der Krankenhausplanung“

  • Krankenhausplanung
  • Titel
  • 29.10.2019

f&w

Ausgabe 11/2019

Seite 979

Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Seit vielen Jahren diskutiert die Branche, wie die Strukturreform der Krankenhauslandschaft angepackt werden kann. f&w hat Klinikmanager, Verbände und Wissenschaftler gefragt: Was müsste die Politik tun, um eine politisch machbare, weitreichende und am Ende erfolgreiche Strukturreform der Krankenhauslandschaft hinzubekommen?

Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, sagt:

"Seit Jahrzehnten ist die Bundespolitik bemüht, die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern. Bislang im Wesentlichen ohne durchschlagenden Erfolg, was die identifizierten Schwachstellen angeht. Dabei ließe sich viel erreichen, wenn die heute vorhandenen Möglichkeiten konsequent genutzt und mit mehr Verbindlichkeit umgesetzt würden.

Ein Beispiel sind die Mindestmengen. Die entsprechenden Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen gewährleisten, dass bestimmte Eingriffe nur dort stattfinden, wo personelle und strukturelle Voraussetzungen vorhanden sind und ausreichend Erfahrung existiert. Trotzdem verfehlen zahlreiche Krankenhäuser die Mindestmengen deutlich. Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, stringentere Regelungen zu formulieren. Landesplanungsbehörden dürfen keine Ausnahmen von Qualitätsvorgaben des G-BA mehr zulassen. Heute werden sie ausgesetzt, um eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage dafür muss dringend überarbeitet werden.

Genauso wichtig ist es, Mindestmengen weiterzuentwickeln, sie für neue Indikationen festzulegen und mit Qualitätsanforderungen an die Indikationsstellung zu verknüpfen. Bislang sieht der Katalog acht Leistungen vor. Das muss deutlich mehr werden. Es befinden sich zwar weitere Mindestmengen im G-BA-Verfahren, dazu zählen die Behandlung von Bronchialkarzinomen und Herztransplantationen. Wir plädieren aber dafür, weitere Leistungen einzubeziehen. Der minimalinvasive Herzklappenersatz (TAVI), Eingriffe bei Bauchaortenaneurysma und Adipositaschirurgie sind Beispiele dafür.

Bei vielen Leistungen konnte die Barmer belegen, dass eine Behandlung in Zentren entscheidend die Qualität verbessert. Für eine raschere Bündelung von Leistungen in qualifizierten Zentren ist die Position der Barmer, dass Krankenkassen künftig mehr Mitspracherecht bei der Krankenhausplanung bekommen. So könnten sie eine nachhaltige und an Qualitätskriterien orientierte Planung fördern. Dafür sollte die bisherige Kapazitätsplanung durch eine Leistungsplanung ersetzt werden. Statt in Arztsitzen und Krankenhausbetten zu rechnen, sollte künftig orientiert an bundesweiten empirischen Daten der tatsächliche medizinische Bedarf geschätzt werden.

Es gibt bereits die richtigen Instrumente, ebenso gibt es viele Ideen für sinnvolle Weiterentwicklungen. Jetzt fehlt lediglich ein wichtiger Punkt, das konsequente Handeln!"

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