Der Krankenhauszukunftsfonds (KHTF) bringt neue Förderchancen für Kliniken. Wie Kliniken ihr Wissen vom Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nutzen können, jetzt strategisch digitalisieren und sektorenübergreifende Versorgung gestalten.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und die darin geschaffene Fördermöglichkeit über den Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) markieren einen bedeutenden Schritt im Wandel der Versorgungslandschaft. Während die Umsetzungsphase des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ausläuft, rücken nun langfristige Struktur- und Strategiefragen in den Mittelpunkt. Ein Rückblick lohnt sich dennoch, denn die Erfahrungen aus der KHZG-Umsetzung liefern für den KHTF wertvolle Ansatzpunkte. Ein Vergleich der beiden Förderverfahren wirft die Frage auf: Welche Überschneidungen bestehen – und von welchen Erfahrungen im Rahmen des KHZG können die Krankenhäuser am meisten profitieren?
Während der Coronapandemie wurde mit dem KHZG ein zentrales Förderinstrument geschaffen, um den digitalen Reifegrad deutscher Kliniken nachhaltig zu steigern. Das 2020 erlassene „Zukunftsprogramm der Krankenhäuser“ verfolgte die maßgeblichen Ziele, die IT- und Cybersicherheit zu verbessern, Notfallkapazitäten zu fördern, bundesweite Standards zu etablieren und die Vernetzung im Gesundheitswesen zu verbessern. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) richtete im Jahr 2021 zur Finanzierung von elf förderfähigen Vorhaben den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) mit einem Gesamtvolumen von 4,3 Milliarden Euro ein. Die KHZG-Fördertatbestände fokussierten sich dabei vorrangig auf klar umrissene, standardisierte Einzelmaßnahmen zur Digitalisierung von patientenbezogenen Arbeits- und Versorgungsprozessen in den Krankenhäusern. Drei Jahre nach dem Start des Fonds lag der digitale Reifegrad um 9,1 Punkte höher als zu Beginn.
Das KHZG war somit ein wichtiger Impuls für die digitale Transformation der Krankenhauslandschaft. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, vorher strategische Versorgungsziele für Krankenhäuser zu definieren und die Förderung systematisch darauf auszurichten. Zudem hat das KHZG einen großen Mangel: Wie die Interoperabilität genau ausgestaltet sein soll, wurde nicht umfassend genug festgelegt. Für künftige klinikübergreifende Vorhaben im Sinne des KHVVG bestehen nun kaum informationstechnische Grundlagen.
Strukturreform mit Systemwirkung
Das KHVVG markiert nun einen Paradigmenwechsel: Statt einer projektbezogenen Einzelförderung steht die strukturierte Transformation der Versorgung im Fokus – mit digitalen Lösungen als unterstützendes Instrument, nicht als Selbstzweck. Die Ziele sind Qualitäts- und Effizienzsteigerung, Entbürokratisierung und eine flächendeckende Patientenversorgung. Zentrale Instrumente bleiben bundeseinheitliche Leistungsgruppen und die neue Vorhaltepauschale, daran hat sich auch im Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) nichts geändert.
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