Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben Unternehmen, die Honorarkräfte in der Annahme, es handele sich um Selbstständige, höher vergütet haben als Arbeitnehmer, bei nachträglicher Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses die Möglichkeit, Überzahlungen zurückzufordern. Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem mit demScheinselbstständigen vereinbarten Entgelt und der für Arbeitnehmer üblichen Vergütung.
In einem erst Ende…