Mit einem Urteil aus Mai 2020 hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt, dass es bei der Auswahlentscheidung im Zusammenhang mit der Nachbesetzung eines partiell geöffneten Planungsbereichs auf die Qualifikation des anzustellenden Arztes ankommt, wenn sich neben zulassungswilligen Ärzten auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften (BAGen) oder Vertragsärzte bewerben, welche den Versorgungsauftrag mit einem angestellten Arzt ausfüllen möchten.
Die…