Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll die Regeln für die Triage in Notfallambulanzen festlegen – dagegen protestieren Klinikärzte scharf. Für Professor Dr. Christoph Dodt stellt sich außerdem die Frage, wer in Zukunft verantwortlich ist, wenn Krankenhäuser Patienten abweisen müssen.
Aus der einstigen Megareform der Notfallversorgung hat Jens Spahn mit der Triage im Krankenhaus nun ein Versatzstück in ein Omnibusgesetz befördert. Was halten Sie von dem Entwurf?
Das, was derzeit im Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes steht, wirkt wie der Kaffeesatz jener Reform, über die wir seit zwei Jahren diskutiert haben. Wenn das Parlament wirklich nur das umsetzt, wäre das eine Katastrophe. Dass der ambulante Sektor ins Krankenhaus hineinregulieren soll, ist schon bedenklich genug – aber ohne Integrierte Notfallzentren funktioniert dieses Konstrukt überhaupt nicht.
Nach Lesart des BMG und des Sachverständigenrats ist die KBV nötig, um die intrinsische Motivation der Kliniken zu bremsen, Notfallpatienten stationär aufzunehmen …
Es ist seit Jahren das Mantra der Politik, dass man mit einer Reform die Patienten davon abhalten kann, in die Notfallambulanzen der Kliniken zu gehen. Aber das wird nicht funktionieren.
Ohne Kompetenz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht. Immerhin haben sie ihre Notfallnummer bekannter gemacht und für ihre 17 Leitstellen eine Telefontriage für Notfallpatienten entwickelt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, denn der Run auf die Notfallambulanzen der Kliniken ist abgeebbt …
Ja, das stimmt. Es ist gut, dass die Politik die Kassenärzte unter Druck gesetzt hat und dass sie nach jahrzehntelanger Untätigkeit begonnen haben, eine Triage aufzubauen und ihrer Nummer präsenter zu machen. Wir merken, dass es die rasanten Zuwächse in den Notaufnahmen, wie noch vor wenigen Jahren, nicht mehr gibt. Aber viel mehr wird man da nicht rausholen können, es sei denn, man baut eine neue Versorgungsstruktur. Doch dieses Thema hat das BMG ad acta gelegt.
Einerseits beklagen die Kliniken überfüllte Notaufnahmen, andererseits wollen sie Patienten nicht wegschicken. Wie passt das zusammen?
Zugegeben, einige müssten nicht ins Krankenhaus, aber viele, die in die Notaufnahme kommen, sind richtig krank. Wir brauchen also eine Instanz, die „schwer“ von „nicht schwer“ unterscheiden kann – das können aber nicht die Kassenärzte regeln. Doch selbst wenn sie es könnten, ist dieses Konstrukt rechtlich schwierig. Krankenhäuser sollen Patienten ablehnen und an Terminservicestellen der KBV schicken? Das geht nicht! In der Telefontriage ist das vielleicht vorstellbar, aber vor Ort nicht. Wenn ein Patient in solch einem System nicht die richtigen Worte sagt, wird er falsch behandelt.
Ganz wegzudiskutieren ist die Motivation der Kliniken, Notfallpatienten stationär zu behandeln, aber nicht. Für ein Krankenhaus lohnt sich ein Notfall nur, wenn es ihn stationär aufnimmt. Professor Jonas Schreyögg aus dem Sachverständigenrat rechnet vor, dass in Deutschland die Hälfte aller Notfallpatienten im Krankenhaus stationär aufgenommen werden, während es in Holland nur 32 Prozent und in Frankreich sogar nur 21 Prozent sind …
Der Vergleich hinkt. Die Hälfte aller Notfallpatienten geht bei uns zu den niedergelassenen Ärzten in den ambulanten Sektor. Das ist in Frankreich oder Holland anders. Patienten, die in Deutschland in die Notaufnahme kommen, sind also deutlich kränker als in Frankreich. Logischerweise ist dann auch die Hospitalisierungsquote höher, das fällt meistens unter den Tisch. Ich kenne die Herleitung der Thesen von Professor Schreyögg und dem Sachverständigenrat nicht, aber vielleicht sollten sich die Wissenschaftler mal mit der DGINA unterhalten. Wir haben in München untersucht, welche Patienten nicht über den Rettungsdienst in das Krankenhaus kommen und welchen Aufwand diese benötigen. Dabei liegt der Anteil ambulanter Patienten bei circa 80 Prozent bei den Kindern und bei circa 70 Prozent bei leichten Unfällen. Diese Patienten werden auch nach telefonischer Ersteinschätzung im Krankenhaus landen. Und etwas anderes fiel auf: Annähernd jeder vierzehnte Patient, der sich fußläufig im Krankenhaus vorstellte, benötigte dann ein Überwachungs- oder sogar ein Intensivbett. Diese Patienten haben ihr Risiko sehr gut selbst eingeschätzt und eine Vortriage hätte im besten Fall eine Verzögerung oder im schlechten Fall eine Zuteilung in den falschen Versorgungssektor verursacht.
Wie erklären Sie sich die starke Position, die der Gesetzgeber und der Sachverständigenrat der KBV in der Notfallversorgung einräumen?
Der Gesetzgeber guckt durch die Brille der KV-Ärzte auf die Notfallpatienten – weil die Niedergelassenen deutlich günstiger Patienten abarbeiten. Das Mantra ambulant vor stationär kommt in der Notfallversorgung allerdings an seine Grenze. Notfallpatienten muss man gründlich anschauen und das ist halt aufwendiger – und teurer. Es ist aber Teil der Daseinsfürsorge.
Was für Vorteile bringt das Gesetz aus Ihrer Sicht noch?
Für die Patienten gibt es keinen Mehrwert. Sie werden jetzt schon ersteingeschätzt. Einzig neu ist, dass sie weggeschickt werden können – und wer dafür die Verantwortung trägt, steht nicht im Entwurf.