Die Reform der Notfallversorgung wird nur zum Erfolg, wenn der Rettungsdienst, ambulanter und stationärer Sektor miteinander kooperieren. Das hängt auch in hohem Maße von den Akteuren ab.
Nur 14 Prozent der Krankenhäuser finden die Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in der Notfallmedizin gut. Bei der Zusammenarbeit ist noch Luft nach oben. Michael Mörsch, Leiter Abteilung Politik bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), bemerkt auf dem DRG | Forum 2025, dass die Zusammenarbeit „von Land zu Land unterschiedlich“ sei. In Baden-Württemberg etwa ziehe sich die KV jedoch aus der Notfallversorgung zurück: 18 Notdienstpraxen sollen bis Ende 2025 schließen.
Einig sind sich alle darüber, dass sich etwas ändern muss. 92 Prozent der Patienten, die in die Notaufnahme kommen, sind leichte Fälle. Sie kommen meist zu Fuß – ohne vorher die 112 oder die 116117 gewählt zu haben. Deswegen ist eine verbesserte Patientensteuerung ebenso wie die Konzentration der Notfallversorgung an Integrierten Notfallzentren (INZ) so wichtig.
In der vergangenen Legislaturperiode hat es die Reform nicht ins Gesetzgebungsverfahren geschafft, jetzt wird die Notfallreform kommen, glaubt Michael Mörsch. Im Koalitionsvertrag wird ein neues Gesetzgebungsverfahren angekündigt. Ob der alte Entwurf weitgehend durchgewunken wird, ist aber noch noch offen. „Es gibt zumindest sehr viele Textbausteine für ein neuen Referentenentwurf und einen großen Konsens.“
G-BA veröffentlicht neue Evaluation
Weitaus gespannter blicken die Krankenhäuser derzeit auf die Evaluation der G-BA-Notfallstufen. Fünf Jahre nach deren Einführung wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr beauftragt, die Effekte der Notfallstufenregelungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern, insbesondere auch vor dem Hintergrund des KHVVG.
Für die Häuser laufen damit die Übergangsregelungen aus und für sie steht mit der Einordnung in eine der drei Notfallstufen – oder gar dem völligen Verlust einer Stufe – viel auf dem Spiel, etwa bei der Leveleinteilung, bei den Zentrumsregelungen oder auch als Voraussetzung für die Einrichtung eines INZ.
Entsprechend nervös blicken die Krankenhausträger auf die Evaluationsergebnisse.
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