Man muss sich mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei den pandemiebedingten Ausgleichszahlungen um vorweggenommene Entschädigungen handelt, die ein defizitäres Infektionsschutz-Entschädigungsrecht bisher unzureichend regelt und die die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Parlamentsvorbehalts unter Beachtung der Grundrechte missachten. In jedem Fall besteht hier ein erheblicher Reformbedarf.
Die im Zuge der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zur Einschränkung wirtschaftlicher Betätigung…