Vorstandsvorlage

Ländliche Kliniken als Verlierer

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  • Management
  • 03.02.2021

f&w

Ausgabe 2/2021

Seite 138

Kai Hankeln

Als im Frühjahr die Pandemie begann, appellierte Gesundheitsminister Spahn eindringlich an alle Krankenhäuser, elektive Eingriffe und nicht dringende Behandlungen aufzuschieben, um Betten für Covid-19 Patienten freizuhalten. Kliniken aller Trägerschaften folgten diesem Aufruf, Fragen der Finanzierung wurden hintenangestellt. Als Lösung präsentierte die Politik den „Rettungsschirm“ – schon der Begriff ist reines Framing. Denn anders als bei der „Bankenrettung“ wurde hier nicht jemand gerettet, der sich selbst – womöglich sogar leichtsinnig – in Gefahr gebracht hat. Vielmehr haben Deutschlands Krankenhäuser die Pandemiesituation gerettet und erhielten lediglich ihre Vorhaltekosten erstattet.

In der zweiten Welle folgte das dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Diesmal sollte ein überaus komplizierter Mechanismus den Kliniken helfen, zugleich jedoch die vermeintliche Überzahlung vermeiden. Die Hilfen sollte es nur noch geben, wenn im betroffenen Landkreis eine Notlage eingetreten ist, und auch dann nicht für alle. Solidarität ade. Wer partizipieren darf, legen die Bundesländer fest. Willkür, ideologisch geleiteten Entscheidungen und Fehlanreizen sind Tür und Tor geöffnet, Planungssicherheit sieht anders aus.

Die Folgen dieser unsäglichen Reglementierung: Beispielsweise unsere Klinik in Kandel, die im Frühjahr sogar französische Covid-19-Patienten behandelt hatte, sollte zunächst ausgeschlossen werden. Ebenso unsere Lungenfachklinik in Gauting, die in Bayern zwar eine anerkannte, unverzichtbare Relevanz für die hochmoderne Behandlung von Lungenpatienten hat, aber nun mal nicht über die vom Gesetz verlangte Notaufnahme verfügt. Damit sahen sich viele Kliniken, die bei der Bewältigung der Pandemie geholfen haben, außen vor. Dieser Fehler wurde dann korrigiert – und macht so das gerade erst verabschiedete dritte Bevölkerungsschutzgesetz zur Posse. Würde man sich in den ursprünglich ausgeschlossenen Kliniken an die Buchstaben des Gesetzes halten, müssten dort Covid-19-Patienten abgewiesen und an die definierten Zentren geschickt werden. Wer das nicht tut, handelt auf eigenes ökonomisches Risiko. Schlimmer wiegt aber noch, dass eine Verlegung von Covid-19-Patienten häufig daran scheitert, dass die dafür vorgesehen Häuser die Aufnahme verweigern; das ist die Folge des vom Gesetzgebers geschaffenen Fehlanreizes.

Damit stehen die Verlierer der Pandemie fest: Kliniken der Notfallstufe I, nicht ausschließlich aber häufig auf dem Land. Das sind auch häufig die Häuser, die einen großen Anteil der Last tragen. Neben der gewohnten, dauerhaften Benachteiligung bei den DRG erleben sie einen Patientenrückgang und sind bei den Freihaltepauschalen zumeist auch nicht dabei. Schon vor der Pandemie waren die ökonomischen Aussichten nicht rosig. Eine offene Diskussion über eine neue Krankenhausstruktur scheut die Politik nach wie vor. Aber zugleich wird hier eine stille Marktbereinigung billigend in Kauf genommen. Wer für Medien und Öffentlichkeit als Verantwortlicher präsentiert werden wird, wenn eine Klinik deswegen geschlossen werden muss, steht bereits heute fest: der Träger. Niemand sollte so naiv sein, hier an einen Zufall oder ein Versehen zu glauben.

Autor

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Die Fachzeitschrift für das Management im Krankenhaus

Erscheinungsweise: monatlich

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