Leitlinien

Die Rechtssicherheit fehlt

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  • 03.05.2021

f&w

Ausgabe 5/2021

Seite 462

Christian Busche

Mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) sollte den Reha-Einrichtungen ermöglicht werden, Ausgleiche zu erhalten für Mehraufwendungen und Mindererlöse, die aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sind. „Mehr Rechtssicherheit für Reha-Kliniken“, so die vielfach parteiübergreifend geäußerte Intention. Leider muss sich die Politik kritische Fragen zur Ernsthaftigkeit in der Umsetzung dieses Willens stellen lassen. Rechtssicherheit proklamieren und Rechtssicherheit implementieren sind bekanntermaßen zweierlei. Nach über einem Jahr Pandemie, deren Dauer ungewiss ist, darf es der Gesetzgeber nicht an klaren Regelungen fehlen lassen. Das Finden von tragfähigen Lösungen dem ungleichen Spiel der (Markt-)Kräfte zu überlassen, erscheint zumindest aus Sicht der Leistungserbringer der falsche Weg für diese Ausnahmesituation. Zu viele Kliniken sind mittlerweile in einer existenzbedrohenden Lage und brauchen klare Perspektiven. Die Bestandssicherung der medizinischen Rehabilitation ist dabei von hoher volkswirtschaftlicher Relevanz. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder herauszuschieben, pflegende Angehörige zu stabilisieren sowie die durch bereits erforschte oder wie „Long-Covid“ neu auftretende Erkrankungen bedrohte Erwerbsfähigkeit zu sichern sind Aufgaben der medizinischen Rehabilitation, die künftig mehr denn je erforderlich sein wird.

Gerade in schwierigen Zeiten darf es nicht sein, dass Einrichtungen unter Druck unausgewogene Vereinbarungen mit Krankenkassen abschließen, nur um eine angespannte Liquiditätssituation zu lindern. War das politisch gewollt? Die Verhandlungen auf Ortsebene stecken häufig in einer Sackgasse und es wird hart verhandelt. Wie sonst will man etwa erklären, dass kassenseitig Unterbelegungsquoten von bis zu fünf Prozent als unternehmerisches Risiko dargestellt werden, bevor die gesetzlichen Ausgleichszahlungen greifen sollen?

Die im Referentenentwurf vorgesehene Verlängerung der „GPVG-Regelungen“ auf den 31. Dezember 2021 ist zu begrüßen. Die erheblichen Umsetzungsprobleme zeigen, dass es notwendig ist, die im GPVG vorgesehenen Einzelverhandlungen mit weiteren Maßnahmen zu stützen.

Das Gros der Reha-Einrichtungen benötigt für die Dauer der Pandemie verlässliche substanzielle Hilfen. Die anfängliche Euphorie in der Branche getreu dem Motto „Wir schaffen das gemeinsam“ ist zwischenzeitlich leider verflogen und die institutionellen Interessen dominieren zunehmend. Das ist nicht verwunderlich und systemimmanent. Eine gemeinsame Verständigung der Vertragsparteien (Kassen auf Landesebene und Träger der Einrichtungen), wie es das GPVG vorsieht, ist derzeit und auf Sicht nicht gegeben. Umso mehr bedarf es verlässlicher gesetzgeberischer Leitplanken für alle Akteure im Gesundheitswesen. Wenn der Gesetzgeber diese nicht festgelegt, sollten die Verbände auf Bundesebene ermächtigt werden, mit dem Ziel eines ausgewogenen Interessenausgleichs gemeinsam verbindliche Grundsätze zu verhandeln.

So könnte Rechtssicherheit gelingen.

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