Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) sollte für Patienten den Zugang zur Reha verbessern. Doch Corona hat die Umsetzung der Vorgaben ins Stocken gebracht. Und es scheint so, als würden Patienten immer noch dafür bestraft, wenn sie eine andere Reha-Einrichtung wählen, als von ihrer Krankenkasse vorgeschlagen. Eine Bilanz knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Ende Oktober 2020 ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) in Kraft…