Das Bundessozialgericht bestätigt die Abweisung einer Krankenkassenklage auf Umsatzsteuererstattung bei Fertigarzneimitteln. Diese Entscheidung ist wegweisend, schreibt unser Autor.
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) 2019 entschied, von gesetzlichen Krankenkassen geleistete Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten von ambulant an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen seien den Krankenkassen von den Krankenhäusern zu erstatten, verblieb die Frage, was bei Fertig-arzneimitteln gilt.…