Die Reform des § 115 b SGB V hat das Potenzial, die Zusammenarbeit von ambulant und stationär nachhaltig zu verändern. Kliniken und Kassenärzte sollten die sektorenübergreifende Versorgung nun mit- und nicht in Konkurrenz zueinander gestalten.
Die Tendenz ist offenkundig: Die Medizin wird ambulanter. Immer mehr Krankheiten, die bisher stationär behandelt werden mussten, können jetzt ambulant versorgt werden. Ganz besonders der medizinisch-technische Fortschritt bewirkt das Voranschreiten der…