Seit Kurzem gehört die telemedizinische Versorgung von Herzinsuffizienzpatienten zur Regelversorgung. Sie wird von den Kassen vergütet, die Leistungen sind im EBM-Katalog abgebildet. Auch Kliniken können an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen sich aber über die KV dazu ermächtigen lassen.
Er hätte guten Grund gefrustet zu sein. Ganze Vorarbeit hatte er geleistet, über Jahre hinweg, hat Studien durchgeführt, hat Patienten beobachtet und dabei Zahlen zusammengetragen, die einer…