Im Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind Anpassungen zum Pflegebudget vorgesehen. Ziel ist, die Verhandlungen zwischen Kliniken und Kostenträgern zu beschleunigen. Sonstiges Personal – „sonstige Berufe“ oder „ohne Berufsabschluss“ – soll ab 2024 nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert werden. Es stellt sich die Frage, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht werden kann.
Beschäftigte in Krankenhäusern, die nicht über eine klassische Pflegeausbildung verfügen, aber mit ihren…