Das Bundessozialgericht hat eine noch aus Zeiten der Reichsversicherungsordnung stammende Auffassung revidiert. Die Kündigung eines Versorgungsvertrages mit Krankenhäusern durch die Landesverbände der Krankenkassen wird neu gewertet – mit Auswirkungen auf die Krankenhausplanung.
Mit einem Grundsatzurteil vom 13. Dezember 2022 (B 1 KR 37/21 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) seine frühere, noch aus Zeiten der Reichsversicherungsordnung (zu § 371 RVO) stammende Auffassung revidiert. Die…