Die mit dem AOP-Katalog eingeführte Kontextprüfung ist noch kein tragfähiger Ersatz für die bisherige Routine. Um den neuen Katalog ohne eine drastische Erhöhung von Aufwand anwendbar zu machen, ergeben sich mehrere Änderungsforderungen.
Der AOP-Katalog ist ein „Positivkatalog“. Das heißt, diese OPS müssen prinzipiell ambulant erbracht werden. Die bisher bewährten, aber unzureichenden Ausschlusskriterien (G-AEP und die Kategorien 1: muss ambulant, 2: kann ambulant durchgeführt werden) wurden…