Im Gesundheitswesen gibt es viele Vorbehalte gegenüber Investoren. Damit die Ambulantisierung Versorgungslücken schließt und nicht neue Gräben aufreißt, braucht es mehr gemeinsame Projekte zwischen Krankenhäusern und ambulanten Playern. Entscheidend sind Kooperationen zwischen Kliniken und MVZ, klare Qualitätsindikatoren und sektorenübergreifende Behandlungspfade.
Die Ambulantisierung ist eines der zentralen Reformprojekte im deutschen Gesundheitswesen. Das Ziel ist klar: Leistungen, die medizinisch sicher ambulant erbracht werden können, sollen nicht mehr stationär erfolgen. Bundesgesundheitsministerium und Selbstverwaltung setzen dafür mit dem AOP-Katalog und den Hybrid-DRG gezielte finanzielle Anreize – 2025 sollen bereits rund 400.000 bisher stationäre Fälle in den ambulanten Bereich verlagert werden. Der politische Rahmen sieht vor, dass ab 2026 jährlich mindestens eine Million Fälle ambulant oder kurzstationär vergütet werden können.
Für viele Krankenhäuser bedeutet das einen tiefgreifenden Strukturwandel. OP-Kapazitäten, Stationsstrukturen, Personalplanung, Dokumentation: Alles muss auf deutlich mehr tageschirurgische und ambulante Leistungen ausgerichtet werden. Für Patientinnen und Patienten ist dieser Paradigmenwechsel richtig, denn er verspricht kürzere Liegezeiten, weniger Belastung und eine schnellere Rückkehr in den Alltag. Doch die Umsetzung ist anspruchsvoll, und sie gelingt nur, wenn wir die vorhandene ambulante Expertise im System nutzen.
Ambulantisierung ist längst Realität
In der Augenheilkunde ist Ambulantisierung seit Jahrzehnten gelebte Praxis. Die Ober Scharrer Gruppe (OSG) wurde 1982 aus einer augenärztlichen Gemeinschaftspraxis heraus gegründet und hat die ambulante Augenchirurgie in Deutschland maßgeblich mit etabliert. Heute versorgt die OSG mit rund 139 Standorten, davon 52 OP-Zentren, jährlich über 1.000.000 Patientinnen und Patienten, ein Großteil davon in ambulanten Strukturen.
Eingriffe wie die Katarakt-Operation oder viele Netzhauteingriffe erfolgen bei uns standardisiert ambulant, mit klar definierten Prozessen, interprofessionellen Teams und einer Infrastruktur, die auf ambulante OP-Pfadlogistik ausgerichtet ist. Qualitätssicherung, Komplikationsmanagement und Nachsorge sind auf diese Versorgungsform zugeschnitten. Ambulantisierung ist für uns kein Zukunftsprojekt, sondern tägliche Realität.
Die Krankenhausreform setzt nun genau in dieser Richtung an, allerdings aus der stationären Logik heraus. Häuser, die bisher überwiegend stationär operiert haben, stehen vor der Aufgabe, ambulante Strukturen im laufenden Betrieb aufzubauen. Das kostet Zeit, Kapital und Management-Aufmerksamkeit – Ressourcen, die vielerorts ohnehin knapp sind.
Hier liegt eine große, bislang unzureichend genutzte Chance: Statt überall neue Parallelstrukturen zu errichten, sollten Krankenhäuser und etablierte ambulante Leistungserbringer gemeinsam denken. Kooperationsmodelle reichen von gemeinsamen OP-Zentren und Belegstrukturen über medizinische Netzwerke bis hin zu integrierten Behandlungspfaden, in denen jeweils diejenigen die Leistung erbringen, die die größte Erfahrung und Effizienz mitbringen. Für die Patientinnen und Patienten ist nicht entscheidend, ob eine Linse im Krankenhaus oder in einem spezialisierten OP-Zentrum implantiert wird. Entscheidend sind Ergebnisqualität, Sicherheit, Erreichbarkeit und ein nachvollziehbarer, sektorenübergreifender Behandlungspfad.
Investorengetragene MVZ in der Kritik
In der öffentlichen Debatte geraten investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) seit einigen Jahren zunehmend in die Kritik. Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen warnen vor „Rosinenpickerei“, Versorgungsmonopolen und übermäßiger Profitorientierung insbesondere in Fächern wie Radiologie, Zahnmedizin oder operativer Augenheilkunde. Diese Diskussion ist ernst zu nehmen, denn es geht um Vertrauen in die ärztliche Unabhängigkeit und um den verantwortungsvollen Umgang mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig lohnt der nüchterne Blick auf die Datenlage: Bislang gibt es keine belastbaren Belege dafür, dass investorengetragene MVZ per se eine Gefahr für die Versorgungsqualität darstellen würden.
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