Neue Behandlungsmethoden

Steine statt Brot

  • Recht
  • Management
  • 26.07.2023

f&w

Ausgabe 8/2023

Seite 736

Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gilt die sogenannte Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt: Solange keine gegenteilige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt, dürfen sie erbracht werden. Leider konterkarierte das Bundessozialgericht (BSG) lange den Sinn und Zweck dieser Regelung. Fraglich bleibt, ob mit der BSG-Entscheidung im März 2021 tatsächlich eine Kehrtwende eingetreten ist.

Ob eine neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethode zulasten der gesetzlichen…

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