Zum Thema

Reform des Rettungsdienstes

  • Politik
  • Titel
  • 30.10.2023

f&w

Ausgabe 11/2023

Seite 970

Die Vorschläge der Regierungskommission zur Reform des Rettungswesens finden bei vielen Anklang. Doch die Ideen könnten auch dieses Mal wieder zurückgestellt werden – wegen anderer großer Baustellen und offener Finanzierungsfragen.

1973 war ein bedeutendes Jahr für den Rettungsdienst: Damals beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz, die Notrufnummern 110 und 112 bundesweit einzuführen. Zuvor musste man noch die örtliche Notrufnummer in Erfahrung bringen, bevor man einen Krankenwagen oder die Feuerwehr rufen konnte. Auf den Monat genau 50 Jahre später stand Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in der ADAC Luftrettungsstation am Campus Benjamin Franklin der Charité in Berlin – und sprach über eine Reform, die für den Rettungsdienst wieder einen großen Sprung nach vorn bedeuten soll. Lauterbach stellte die Vorschläge seiner Regierungskommission vor, die bundesweit einheitliche Vorgaben für das Rettungswesen fordert (siehe Kasten). Ganz zentral dabei: Der Rettungsdienst soll als eigenes Leistungssegment im SGB V verankert werden, um den Anspruch der Versicherten, die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern sowie die Qualitätssicherung zu regeln.

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