Übt ein medizinisches Versorgungszentrum seine vertragsärztliche Tätigkeit nicht (mehr) aus und verletzt damit seine Versorgungspflichten, droht der Zulassungsentzug. Ist die Wiederaufnahme der Versorgung binnen angemessener Frist zu erwarten, hat die Anordnung eines vorübergehenden Ruhens der Zulassung Vorrang. Ein Zulassungsentzug wäre in diesem Fall unverhältnismäßig.
Im Juli 2023 beendete das Bundessozialgericht (BSG) einen neun Jahre dauernden und wechselvollen Rechtsstreit um den Entzug…