Klinikverbünde werden häufig in Holdingstrukturen geführt. Um die konzernübergreifende Steuerung zu sichern, stellt sich die Frage nach Durchgriffsrechten bei Entscheidungen und Auskunftsrechten. Die Grundlage dafür bilden die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen. Ein Blick auf Klinikkonzerne in der Rechtsform der GmbH.
Mit der rechtlichen Aufgliederung auf verschiedene Konzerngesellschaften geht das Bedürfnis nach einer zentralen Steuerung der Holdingstruktur einher. Diese betrifft…