DRG-Forum 2025

Kliniken und Prüfer sind sich näher denn je

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  • 28.03.2025

Das KHVVG sieht – neben Pflegebudget und aG-Fallpauschalen – sogenannte Vorhaltebewertungsrelationen vor. Netto komme bei den Kliniken dadurch wenig an, sind sich Experten einig. Das Geld wird nur umverteilt, kommt nicht neu ins System. Immerhin verspricht das Gesetz aber eine Verschlankung der MD-Prüfungen. 

Nichts schweißt vermeintliche Gegenspieler so sehr zusammen wie ein gemeinsamer Feind. Oder zumindest: gemeinsame widrige Umstände. Dazu zählt auch die Forderung, etwas umzusetzen, „was man gar nicht mehr umsetzen kann“, sagt Erika Raab, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM), mit Blick auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Dem Medizinischen Dienst (MD) fühle sie sich durch die gemeinsame Klärungsarbeit näher denn je, wie sie auf dem DRG-Forum am 21. März 2025 deutlich machte.

Nur Betriebskosten, keine Investitionen

Beispiel Vorhaltefinanzierung: Das KHVVG sieht – neben Pflegebudget und aG-Fallpauschalen – sogenannte Vorhaltebewertungsrelationen vor. Netto komme bei den Kliniken dadurch wenig an: „Sortieren wir Pflege und Sachkosten raus, bleiben als echte Vorhaltung nur Infrastruktur und Ärzte übrig“, rechnet Raab vor.

73,2 Prozent aller aG-DRG weisen laut Raab einen Vorhalt von unter 40 Prozent auf. Nur 26,8 Prozent aller aG-DRG liegen darüber. „Viele glauben, komplexe Leistungen würden ein hohes Vorhaltebudget auslösen. Dem ist aber nicht so.“ Außerdem erhofften sich einige Häuser, die Vorhaltung würde auch neue Geräte abdecken. „Die Vorhaltung entspricht aber nur den Betriebskosten, umfasst also keine Investitionen.“ Es handele sich um eine reine Umverteilung – „echtes Geld“ komme nicht ins System.

Vorhalteberechnung fördert doppelte Ökonomisierung

Die Fallsteuerung bleibe dem Medizincontrolling durch die Residual-DRG erhalten, sagt Raab, die auch Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau ist. Es lohnt sich aber ein Blick ins Kleingedruckte:

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