Das Bundessozialgericht hat mit mehreren Urteilen am 19. Dezember 2024 entschieden, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassene „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Abs. 2 Satz 1 SGB V“ – kurz: PPP-RL – rechtmäßig ist.
Verschiedene Krankenhäuser haben sich im Rahmen von Normfeststellungsklagen gegen die vom beklagten Gemeinsamen Bundesausschuss…