IGW-Kolumne

Selbst ist die Psychiatrie

  • GesundheitsWirtschaft
  • Debatte
  • 01.05.2016

Gesundheits Wirtschaft

Ausgabe 5/2016

Die erste Psychiatriereform von 1975 hat die psychiatrische Versorgung in Deutschland tief greifend verändert, und der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für die Behandlung und für Hilfen durch diverse Reformen deutlich verbessert. So hat sich die Zahl der Einrichtungen, Kliniken und Praxen seither vervielfacht. Psychiatrie, Psychotherapie und psychosoziale Versorgung verfügen heute über eine breite Palette an wissenschaftlich fundierten und erprobten Konzepten. Psychische Erkrankung ist vorurteilsbefreiter.

Dennoch werden derzeit unzureichend gelöste Probleme debattiert, wie etwa die gewachsene Inanspruchnahme aufgrund psychischer Störungen, die die Einrichtungen in hohem Maße auslastet. Fast jede zweite Frühverrentung erfolgt aufgrund psychischer Erkrankungen. Finanzierungshürden verhindern sektorübergreifendes Handeln; und der demografische Wandel verlangt neue Lösungen für ältere Betroffene.

Folglich geht es heute weniger um den weiteren Auf- und Ausbau von Einrichtungen, sondern darum, das entstandene Instrumentarium besser zu nutzen. Insbesondere Planung, Kooperation, Koordination und Steuerung sind verbesserungsbedürftig. Zugunsten personenzentrierter Behandlung und Hilfen ist das Zusammenspiel bereichsübergreifend plan- und wirkungsvoller zu gestalten, sowohl zwischen allen Beteiligten intersektoral als auch auf kommunaler Ebene als Träger der Daseinsfürsorge.

Also eine zweite Reform? Ja – aber: Anders als vor vier Jahrzehnten wird der Anstoß dazu nicht von außen kommen. Ein bundesweiter politischer Trend, das Gesamtsystem Psychiatrie reformierend in Angriff zu nehmen, ist derzeit nicht erkennbar. Folglich müssen die notwendigen Schritte von innen heraus befördert und in Verantwortung für den psychisch kranken Menschen initiativ, koordinierend und unter Verknüpfung bereitstehender Hilfen aktiv vorangebracht werden. Das System Psychiatrie sollte selbst in gegebener, eigener Kompetenz die Empirie dazu schaffen, nämlich: Zu welchen Problemstellungen kann eine Best Practice bereits erfolgreich transferiert werden? Oder: Wo wird klar, an welchen Hürden ein besserer Weg trotz aller belegbaren organisatorisch-koordinativen Bemühungen immer noch scheitert? Der Innovationsfonds ist zum Beispiel gerade dazu auch für die psychiatrische Versorgung offen.

Die Herausforderungen sind nicht klein. Höchstrichterlich gestärkter Rechtsstatus der Patienten, Forderung nach Beteiligung sowie Inklusion kommen dazu. Dennoch: Etwaiges Warten auf den Impuls von außen hilft dem System nicht weiter. Dank professioneller Entwicklung verfügt die Psychiatrie über ein beträchtliches Wissen hinsichtlich sinnvoller Strategien und Maßnahmen. Es gilt, dieses offensiv, selbstkompetent einzusetzen und im Zusammenwirken der Institutionen sowie der (kommunalen) Verantwortungs- und Leistungsträger damit zur erforderlichen Weiterentwicklung der Psychiatrie im Sinne einer inneren Reform beizutragen – unter Maßstäben ethischer Standards, Transparenz, ressourcenorientierter Planung und Steuerung, Qualität und Funktionalität.

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