136 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten im kommenden Jahr eine pauschale Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Insgesamt werden 67,2 Millionen Euro gezahlt, teilt der GKV-Spitzenverband mit.
Häuser erhalten zwischen 400.000 und 800.000 Euro
Im vergangenen Jahr erhielten 138 Krankenhäuser eine Förderung von 68 Millionen Euro. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Im Jahr 2024 verteilen sich die Zuschläge auf 95 Häuser mit je 400.000 Euro, 18 Häuser mit je 600.000 Euro und 23 Häuser mit je 800.000 Euro.
Krankenhäuser müssen die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Abs. 3 S. 2 SGB V erfüllen, um zuschlagsberechtigt zu sein. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, und der PKV-Verband vereinbaren jährlich eine Liste der Krankenhäuser, die diese Kriterien erfüllen. Berücksichtigt werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die:
- jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten und zusätzlich die Stufe der Basisnotfallversorgung gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA vorweisen können,
- die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten sowie
- Krankenhausstandorte mit einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin, die mindestens das Modul Basisnotfallversorgung Kinder gemäß den Notfallstufen-Regelungen des G-BA erfüllen.
Der Zuschlag wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Häuser kein Defizit haben. Die Liste aller bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ist hier zu finden.