Der GKV-Spitzenverband hat die Statistik zur Abrechnungsprüfung für das vierte Quartal 2024 veröffentlicht. Die Quote der (aus Sicht der Krankenkassen) korrekten Rechnungen der Kliniken ist gegenüber dem dritten Quartal 2024 gestiegen.
Im 4. Quartal 2024 hatten 744 Krankenhäuser (44,9 Prozent) 60 Prozent oder mehr als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen. Daraus resultieren für das 2. Quartal 2025 Prüfquoten von 5 Prozent und kein Aufschlag auf aus Sicht der Krankenkassen nicht korrekte Rechnungen.
Im Vergleich dazu waren es im 3. Quartal 2024 noch 730 Krankenhäuser (43,6 Prozent), also 14 Krankenhäuser weniger. Der Anteil Krankenhäuser, die weniger als 40 Prozent unbeanstandete Rechnungen haben, ist um 1,7 Prozent auf 10,0 Prozent gesunken. Also auch eine Verbesserung.

Durch das am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde § 275c Abs. 3 SGB V geändert: „Ab dem 12. Dezember 2024 beträgt der Aufschlag 400 Euro. Maßgeblich für die Zuordnung einer beanstandeten Abrechnung, die zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt, zu einem Quartal ist ab dem 12. Dezember 2024 die jeweilige leistungsrechtliche Entscheidung der Krankenkasse.“
Statt einem prozentualen, von der Prüfquote abhängigen Aufschlag ist jetzt bei beanstandeten Rechnungen ein pauschaler Aufschlag von 400 Euro zu zahlen, wenn ein Krankenhaus in den Gruppen der Krankenhäuser mit weniger als 60 Prozent unbeanstandete Rechnungen im Bezugsquartal ist.
Der GKV-Spitzenverband veröffentlichte die Zahlen zur Abrechnungsprüfung am 28. Februar 2025 auf seiner Webseite.