Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert die Vorschläge der Europäischen Kommission zum Berufsrecht von Freiberuflern im europäischen Binnenmarkt. Die Auseinandersetzung dreht sich um den Vorstoß der EU-Kommission, den Zugang zu freien Berufen in der EU für mehr Menschen als bisher zu öffnen. Der Ansatz sieht eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit aller nationalen Vorschriften für Freiberufler vor, die in Zukunft erlassen werden. Aus Sicht der Bundesärztekammer versucht die Europäische Kommission erneut, die gesundheitspolitischen Kompetenzen ihrer Mitgliedsstaaten zu beschneiden. „Dabei regelt der Vertrag von Lissabon eindeutig, dass über die Gesundheitspolitik auf nationaler Ebene entschieden wird", sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
In einem Schreiben an die Bundesministerien für Gesundheit, Justiz und Wirtschaft warnt er davor, diesen Richtlinienvorschlag im Bereich des Gesundheitswesens umzusetzen. Das Vorhaben verstoße gegen das in den EU-Verträgen verankerte Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip. Zudem drohten ein erheblicher Mehraufwand sowie zusätzliche Kosten durch Gutachten und Studien. Der EU-Vorschlag verzögere durch die Begründungspflicht für Berufsrechtliche Änderungen außerdem die Rechtssetzung. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit neuer Regeln sei bereits geübte Praxis in der deutschen Gesetzgebung.