Die Bundesärztekammer startet die bundesweite Erprobung des Ärztlichen Personalbemessungssystems.
Die Bundesärztekammer hat die bundesweite Erprobung des Ärztlichen Personalbemessungssystems (ÄPS-BÄK) gestartet. Das teilte die Kammer am Dienstag in Berlin mit. Grundlage ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das eine Prüfung der Praxistauglichkeit eines Konzepts zur ärztlichen Personalbemessung vorsieht. Das Bundesgesundheitsministerium hat ÄPS-BÄK für diesen Test ausgewählt und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit der Durchführung beauftragt.
Instrument für realistische Personalplanung
ÄPS-BÄK soll den ärztlichen Personalbedarf in Krankenhäusern aufgaben- und patientengerecht ermitteln. Das System erfasst nicht nur diagnostische und therapeutische Tätigkeiten, sondern auch indirekte Aufgaben wie Dokumentation oder Koordination. Zudem berücksichtigt es Besonderheiten im Patientenstamm einzelner Kliniken und Abteilungen. Ziel ist eine sachgerechte Bewertung der ärztlichen Personalausstattung.
Teilnahme für ausgewählte Kliniken verpflichtend
Nach einer ersten Testphase in zehn Krankenhäusern beginnt nun die bundesweite Erprobung. Die ausgewählten Kliniken sind nach § 137m SGB V zur Teilnahme verpflichtet. Sie erhalten in dieser Woche von KPMG eine Teilnahmeaufforderung mit Informationsmaterial.
Die Bundesärztekammer ruft Ärztinnen und Ärzte der betroffenen Fachabteilungen auf, sich aktiv einzubringen. „ÄPS-BÄK wurde von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte entwickelt“, erklärten Susanne Johna und Henrik Herrmann, die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Ärztliche Personalbemessung“. „Nun kommt es darauf an, dass die Kolleginnen und Kollegen die Erprobung mit ihrer fachlichen Kompetenz prägen.“
fa