Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV-Verband haben im Vorfeld des Deutschen Ärztetags in Leipzig Gespräche aufgenommen, um die von der DKG geäußerten Bedenken an der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auszuräumen. Auf dem Ärztetag soll entschieden werden, ob der jetzt vorgelegte Entwurf einer neuen GOÄ als Kompromiss zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband an die Bundesgesundheitsministerin übergeben werden kann. Verbunden damit ist die Aufforderung, auf dieser Basis das lange überfällige Novellierungsverfahren einzuleiten. Die GOÄ regelt die Vergütungen bei der Behandlung von Privatversicherten und selbstzahlenden Patienten nicht nur für die niedergelassenen Ärzte, sondern auch für die wahlärztliche Behandlung in den Krankenhäusern.
Die DKG hatte eine transparente Auswirkungsanalyse der GOÄ-Anderungen gefordert und drängt darauf, dass es „zu keiner signifikanten Benachteiligung der Krankenhäuser kommt“. Es dürfe keine verdeckten Honorarkürzungen oder Umverteilungen geben, die nicht auf betriebswirtschaftlichen Kalkulationen basieren. Außerdem fordert die DKG eine Einbeziehung in das weitere Verfahren, insbesondere in die neu eingerichtete Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ.
DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß zeigte sich nun gesprächsbereit. „Angesichts des äußerst aufwändigen und langen Verhandlungsprozesses zur Entwicklung der neuen Gebührenordnung erkennt die Deutsche Krankenhausgesellschaft an, dass die Zustimmung zu der aktuell vorliegenden neuen Gebührenordnung angesichts der insgesamt erreichten Verbesserungen nicht weiter verzögert werden sollte. Wir erkennen die Chancen der GOÄ trotz nach wie vor einzelner bestehender Kritikpunkte.“ Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt betonte, dass die Novelle der GOÄ seit vielen Jahren überfällig sei. „Der jetzt vorliegende Entwurf bedeutet die Chance, endlich wieder Bewegung in den jahrelangen politischen Stillstand bei diesem Thema zu bringen.“